Definition der Merkmale

Datenquelle: Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

Sprachregion

Deutsch/Rätoromanisch vs. Französisch vs. Italienisch
Die Zuordnung der Gemeinden zu einer Sprachregion basiert auf dem Dokument des Bundesamtes für Statistik BFS "Die Raumgliederungen der Schweiz" (Stand 1.1.2015). Ausschlaggebend ist immer die Mehrheitssprache der Gemeinde selbst und nicht jene des Kantons, in der sie liegt.

  • Deutsch/Rätoromanisch: Die rätoromanische Sprachregion wird aus Gründen der Strichprobengrösse nicht separat betrachtet, sondern zur deutschsprachigen Schweiz gezählt. 
  • Französisch: Die Sprachregion «französisch» beinhaltet auch Gemeinden der Kantone Bern, Freiburg und Wallis. 
  • Italienisch: Die Sprachregion «italienisch» beinhaltet auch Gemeinden des Kantons Graubünden. 

Wohnregion

Städtisch vs. intermediär vs. ländlich
Seit 2012 werden gemäss der Typologie des Bundesamtes für Statistik BFS die Gemeinden in drei Gebiete unterschieden (vorher zwei):  Neben einer städtischen und einer ländlichen Kategorie wurde auch ein Gebiet «intermediär» definiert, der sowohl städtische wie auch ländliche Merkmale aufweist. Die Gemeinden der Schweiz werden gemäss von Dichte-, Grösse- und Erreichbarkeitskriterien in eine der drei Gebiete eingeteilt. Die genaue Zuordnung zu einer Wohnregion kann unter der folgenden Webseite des BFS sowohl unter folgender Karte des BFS direkt eingesehen werden. 

Bildungsniveau  

Obligatorische Schule vs. Sekundarstufe II vs. Tertiärstufe
Für das Bildungsniveau werden nur Personen ab 25 Jahren berücksichtigt. Damit werden Verzerrungen eliminiert, die dadurch entstehen, dass jüngere Personen häufig noch in Ausbildung sind. 

  • Obligatorische Schule
    - obligatorische Schule nicht besucht
    - obligatorische Schule nicht abgeschlossen
    - nur obligatorische Schule abgeschlossen 
    - 1-jährige Ausbildung: 10. Schuljahr/Berufswahlschule/Vorlehre/Sprachschule mit Zertifikat/Haushaltslehrjahr/Brückenangebote (diese Kategorie wird erst ab der SGB2017 der obligatorischen Schule zugeordnet, bei den früheren Befragungen war diese der Sekundarstufe II zugeordnet) 
     
  • Sekundarstufe II 
    - 2-jährige berufliche Grundbildung: eidg. Berufsattest (EBA), ehem. Anlehre 1-2 Jahre
    - 2-jährige Vollzeitberufsschule, Handelsschule
    - 2-3-jährige Ausbildung: allgemeinbildende Schule (Diplommittelschule, Fachmittelschule FMS, Verwaltungsschule)
    - 3-4-jährige Berufslehre, duale berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis
    - 3-4-jährige Vollzeitberufsschule, Lehrwerkstätte, Handelsmittelschule
    - Lehrkräfte-Seminar (ehem. Lehrerseminar)
    - Gymnasiale Maturität
    - Berufs- oder Fachmaturität 
     
  •  Tertiärstufe 
    - Höhere Berufsbildung mit eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom (oder Meisterdiplom)
    - Höhere Fachschule (HF) für Technik (bzw. Technikerschule TS), HF für Wirtschaft (bzw. HKG) (2J. Voll- od. 3J. Teilzeit)
    - Höhere Fachschule HWV, HFG, HFS, Ingenieurschule HTL, (3J. Voll- od. 4J. Teilzeit)
    - Fachhochschule (FH), Pädagogische Hochschule (PH)
    - Universität, ETH 

Nationalität  

Schweizer/in versus Ausländer/in 
Die Angaben zur Nationalität stammen aus den Einwohnerregistern.  

  • Schweizer/in: Zur Kategorie "Schweizer/in" gehören Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft, demnach auch eingebürgerte Personen. 
  • Ausländer/in: Die Kategorie "Ausländer/in" umfasst sämtliche ausländische Nationalitäten. Dabei handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe, die sowohl erst kürzlich in die Schweiz eingewanderte Personen enthalten kann, als auch nicht-eingebürgerte Ausländerinnen und Ausländer der zweiten oder dritten Generation, die schon lange in der Schweiz leben. Die Interpretation der Ausprägung „Ausland“ ist dementsprechend vorsichtig vorzunehmen.

Erwerbstätigkeit (Alter: 25–64)

Erwerbstätige Personen versus Erwerbslose Personen versus Nichterwerbspersonen 
Es werden nur Personen im Alter zwischen 25 und 64 Jahren berücksichtigt. Dadurch werden mögliche Verzerrungen beseitigt, die dadurch entstehen, dass jüngere Menschen häufig noch in Ausbildung sind und ältere Menschen in der Regel im Ruhestand und somit beide nicht erwerbstätig sind.

  • Erwerbstätige Personen: Als erwerbstätig gilt eine Person, die in der Referenzwoche mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet hat, trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz weiterhin eine Arbeitsstelle hatte oder die unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet hat. 
  • Erwerbslose Personen: Als Erwerbslose gelten gemäss der International Labour Organization (ILO) alle Personen, die in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren, aktiv nach Arbeit gesucht haben und die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.
  • Nichterwerbspersonen: Als Nichterwerbspersonen gelten Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind (z.b. Hausfrauen/-männer, Personen in Ausbildung, Erwerbsunfähige, etc.).

Die detaillierten Definitionen dazu befinden sich im Dokument des BFS  (03 Arbeit und Erwerb, Neuchâtel, 2024). 


Zuletzt aktualisiert: 13.02.2025